Erbschaft

Sie können für die Zukunft ein Zeichen Ihrer Verbundenheit setzen und Ihr Vermögen gezielt in gute Hände weitergeben, indem Sie die Bayerische Hörbücherei für Blinde, Seh- und Lesebeeinträchtigte in Ihrem Testament berücksichtigen.
Eine Erbschaft bedeutet, dass Sie die Bayerische Hörbücherei in Ihrem Testament als Erben oder Miterben einsetzen. Wenn Sie uns ein Vermächtnis hinterlassen möchten, weisen Sie der Bayerischen Hörbücherei in Ihrem Testament einen bestimmten Geldbetrag oder Vermögensgegenstand zu. Die Erben sind gesetzlich verpflichtet, das Vermächtnis zu erfüllen.

Schenkung

Bei einer Schenkung lassen Sie der Bayerischen Hörbücherei bereits zu Lebzeiten einen bestimmten Betrag oder Vermögensgegenstand zukommen. Die Schenkung gewinnt jedoch erst nach dem Ableben Wirksamkeit.

Seien Sie versichert, dass jede Form der Zuwendung an die Bayerische Hörbücherei direkt allen blinden und sehbehinderten Menschen zugutekommt, die durch unser Angebot eine Bereicherung ihres Lebens erfahren.

 

Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns bitte an.

Ihre Ansprechpartnerin ist Margarete Rathe.
Tel.: 089 / 121 551 11
E-Mail: margarete.rathe@bbh-ev.org