Ausleihordnung der Bayerischen Hörbücherei für Blinde, Seh- und Lesebeeinträchtigte e.V. (Bayerische Hörbücherei)

1. Zur Ausleihe aus der Bayerischen Hörbücherei für Blinde, Seh- und Lesebeeinträchtigte e.V. (Bayerische Hörbücherei) sind nur Blinde oder Menschen berechtigt, die aufgrund ihrer Sehbeeinträchtigung oder einer anderen Behinderung Gedrucktes nicht handhaben können. Ebenso sind Einrichtungen für Blinde (z.B. Blindenbildungseinrichtungen, Blindenheime usw.) zur Ausleihe berechtigt, sofern sie sich vorab als befugte Institutionen beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldet haben.

Das Vorliegen der Behinderung ist zu belegen. Als Beleg können folgende Nachweise dienen:

Blindengeldbescheid,

Feststellungsbescheid nach dem Schwerbehindertengesetz,

Schwerbehindertenausweis mit Kennzeichen BL,

Ärztliches Attest oder Bestätigung durch den BBSB bzw. durch eine andere Selbsthilfeorganisation blinder und sehbehinderter Menschen, dass die genannte Person aufgrund ihrer Sehbehinderung nicht in der Lage ist, herkömmliche Bücher oder Dokumente so zu lesen, wie es Personen ohne eine solche Beeinträchtigung möglich ist.

2. Jeder Interessent erhält ein auszufüllendes Anmeldeformular oder kann sich online hier registrieren. Mit seiner Unterschrift bzw. dem Absenden des Online-Formulars verpflichtet er sich, diese Ausleihordnung anzuerkennen und einzuhalten. Gleichzeitig verpflichtet sich der zukünftige Benutzer der Bayerischen Hörbücherei dazu, die ausgeliehenen Hörbücher ausschließlich zu seinem persönlichen Gebrauch zu verwenden, sie nicht an Dritte weiterzugeben, sie nicht zu vervielfältigen, sie nicht zu gewerblichen Zwecken zu nutzen und nicht bei öffentlichen Veranstaltungen zu verwenden. Es ist jedoch gestattet, persönliche Kopien der entliehenen Werke zum Abhören auf digitalen Datenträgern (z. B. SD-Karten) im Rahmen des geltenden Urheberrechts anzufertigen. Diese Kopien sind nach Ablauf der geltenden Ausleihfristen zu löschen. Ebenso sind Daten von Download oder Streaming nach Ablauf der geltenden Ausleihfristen zu löschen. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung führt zum Entzug des Benutzungsrechtes.

3. Der Entleiher wird gebeten, die Bayerische Hörbücherei auf festgestellte Mängel aufmerksam zu machen.

4. Die Daten aller registrierten Benutzer werden von der Bayerischen Hörbücherei e. V. im Sinne des Datenschutzgesetzes behandelt.

5. Nach Eingang und Annahme einer Anmeldung erhält jeder registrierte Benutzer je nach Wunsch einen Katalog der Bayerischen Hörbücherei entweder in Schwarzschrift oder als Hörkatalog im DAISY-Format und hat jederzeit Zugriff auf einen Online-Katalog.

6. Zusammen mit dem Schwarzschriftkatalog oder dem Hörkatalog im DAISY-Format und natürlich auch auf Anforderung erhalten Benutzer eine Bestell-Postkarte, in die Buchwünsche eingetragen werden können.

Darüber hinaus können der Bayerischen Hörbücherei Bestellungen auch in Punktschrift, telefonisch oder per E-Mail mitgeteilt werden. Die E-Mail-Adresse lautet: info@bbh-ev.org.

Ebenso können Hörbücher auch direkt online auf www.bbh-ev.org oder in den Apps der Hörbücherei, erhältlich für iOS oder Android, recherchiert und angefordert werden.

7. Die Hörbücher können per Post auf CD oder per Download bezogen werden. Die CDs werden als Blindensendung von der Deutschen Post AG portofrei in speziellen Versandtaschen befördert. Für die Rücksendung ist die Adresse der Bayerischen Hörbücherei bereits aufgedruckt. Bei der Rücksendung muss die CD ordnungsgemäß in der Verpackung untergebracht werden. Die Verwendung anderer Verpackungsmaterialien ist nicht zulässig. Die Bayerische Hörbücherei e. V. muss sich vorbehalten, für Schäden an Hörbüchern, die durch unsachgemäße Behandlung verursacht werden, entsprechenden Kostenersatz geltend zu machen.

Der Bezug der Hörbücher per Download kann über www.bbh-ev.org oder über die Apps der Hörbücherei, erhältlich für iOS oder Android, erfolgen.

8. Die Leihfrist soll in der Regel vier Wochen nicht überschreiten, sie kann bei größeren Werken bis auf sechs Wochen erstreckt werden.

9. Die Nutzer können bei rechtzeitiger Mitteilung Ihre CD-Sendungen vorübergehend an eine abweichende Adresse umleiten lassen (z.B. bei Urlauben oder Kuraufenthalten). Die Hörbücherei bittet zudem um entsprechende Mitteilung, sollte eine Versendung von CDs über längeren Zeitraum nicht gewünscht sein.

10. Eine Einhaltung der Ausleihordnung durch alle Nutzer ist im Interesse aller Nutzer der Hörbücherei unbedingt angeraten.

München, April 2023